Forstbetriebsgemeinschaft Klostertal

Gemeinde Dalaas - Gemeinde Klösterle - Agrargemeinschaft Stuben


Die Gemeinden Dalaas und Klösterle haben sich im Herbst 2021 im Zuge eines Umstrukturierungsprozesses entschieden, ihre Forstbetriebe gemeinsam zu verwalten. Dieser Gemeindekooperation hat sich auch die Agrargemeinschaft Stuben angeschlossen. Auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse durch das jeweils zuständige Organ der beteiligten Forstbetriebe wurde im Frühjahr 2022  die Forstbetriebsgemeinschaft Klosteral gegründet. 

Sinn und Zweck dieser Forstgemeinschaft ist u.a. die Förderung einer effizienten Waldbewirtschaftung durch gemeinsame Nutzung infrastruktureller Einrichtungen, die Schaffung einer einheitlichen Organisation, Koordination und Einsatzplanung der personellen Ressourcen, einer gemeinschaftlichen Finanzierung (von Personal, Anschaffungen usw.) auf Basis einer transparenten Kostenermittlung und eines gerechten Aufteilungsschlüssels dieser betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis der jeweiligen Gesamtwaldfläche.

Betriebsleiter
BSc. Michael Klien

Forstbetriebsgemeinschaft Klostertal
Gemeindeamt Dalaas
Bahnhofstraße 140, 6752 Dalaas

Telefon: +43 (0)664 78080355

E-Mail

  • Schwerpunkte der nächsten Jahre bilden die wirksame Bekämpfung von Schädlingen (bspw. des Borkenkäfers etc.) bzw. die Umsetzung von vorbeugenden und effektiven Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Kalamitäten in unseren Nutz- und Schutzwäldern, d.h. mit anderen Worten die Schaffung von stabilen, klimafitten Wäldern. Deshalb versuchen wir, die Baumartenvielfalt in unseren Wäldern durch Aufforstungen zu erhöhen und durch Pflegemaßnahmen für leider immer häufigere Wetterextreme wie Stürme und Trockenheit vorzubereiten.
  • Von zentraler Bedeutung ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Produktion von Nutz- und Brennholz. Ohne zukünftig das Potential des nachwachsenden Rohstoffes Holz nachhaltig zu nutzen, werden wir die vorgegebenen, essentiellen Klimaziele weder in Vorarlberg noch in Österreich erreichen! Bauen mit Holz schafft wichtige Wertschöpfung in der Region und zugleich globale CO2-Reduktion. Dafür müssen wir noch mehr Bewusstsein schaffen. Entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und eine bürgerfreundliche Betreuung der privaten Waldbesitzer sowie Holzbezugsberechtigten werden ebenfalls ein zentraler Baustein der Arbeit der FBG Klostertal sein.
  • Ein wesentlicher Bestandteil dieser Umstrukturierung ist das zukunftsweisende „Klimaschutzprojekt Klostertal“ des Vorarlberger Startup-Unternehmens „tree.ly“ . Hier die Details dazu:
    Mitglieder Waldfläche
    Gemeinde Dalaas 735,53 ha    50,80 %   
    Gemeinde Klösterle 650,00 ha    44,90 %   
    Agrargemeinschaft Stuben 62,34 ha    4,30 %   
    Summen 1.447,87 ha    100,00 %   
  • Der Sitz der Forstgemeinschaft Klostertal ist in Dalaas, dem größten Mitgliedsbetrieb.

  • Der Betriebsleiter ist für die Durchführung, Organisation und Kontrolle der Waldbewirtschaftung der Forstbetriebsgemeinschaft Klostertal zuständig. Dienstrechtlich ist der Betriebsleiter ein Mitarbeiter der Gemeinde Dalaas.

    Aufgaben des Betriebsleiters:
    Begutachtung und Kontrolle der Waldflächen laut Forstgesetz, Jahresplanung und Budgeterstellung, Betreuungsvorschläge ausarbeiten, Genehmigte Jahresplanung umsetzen und kontrollieren, Begehungen mit der Jagd, der Wildbach und der Forstbehörde, Ausschreibungen von extern zu vergebenden Arbeiten, Ausarbeitung der Ausschreibungen mit Zusammenstellung von den Arbeiten für die entsprechenden Gremien (Land- und Forstausschuss), Sämtliche Rechnungen kontrollieren und freigeben, Förderungsabwicklung für forstbauliche Maßnahmen, Sammeleinkauf von Forstpflanzen/Forstmaterial, Komplette Holzvermarktung durch Freigabe vom jeweils einzelnen Partner (Nutz- und Brennholz, Hackschnitzel), Fronstunden oder Nutz- und Brennholzlose verwalten, Grenzen zeichnen und bei Grenzbegehungen mit Nachbarn fixieren,- Verhandlungen über Wegemauten, Forststraßenbau vorantreiben, Bauaufsicht beim Wegebau, Wald-Weidetrennung, Jagdverhandlungen usw., Außertourliche Angelegenheiten, welche nicht zur Verwaltung fallen, in Absprache mit dem jeweiligen Partner in dessen verfügbaren Stunden, Aufstellung eines Bewirtschaftungsplanes für fünf oder mehr Jahre (nach Wunsch) oder ein Waldfachplan, Veranstaltungen für Forst oder Jagd;