Mehrheitswahlrecht

In der Gemeinde Klösterle am Arlberg wird seit den Gemeindewahlen im Jahre 2000 das damals wieder gesetzlich eingeführte Mehrheitswahlrecht angewendet. Die politischen Ortsparteien haben sich seinerzeit geeinigt, keine Wahlvorschläge (Parteilisten) einzubringen und sich damit dieses einfachen und offenen Wahlsystems zu bedienen, um allen wählbaren Personen die Möglichkeit einzuräumen, aktiv an der Gestaltung der Gemeindepolitik teilzunehmen. Man ist einhellig der Meinung, dass in einer Gemeinde unserer Größenordnung kein Platz für Parteipolitik sein sollte, weil das politische Arbeitsfeld doch hauptsächlich aus Sachentscheidungen besteht. 

Die Wahl der Gemeindevertretung wird in unserer Gemeinde durch ein Wahlvorbereitungskomitee organisiert. Dieses hat die Aufgabe, im Vorfeld zur Wahl durch schriftliche Erklärung zu erheben, wer eigentlich Interesse an einer Mitarbeit in der Gemeindepolitik hat. Dieser erklärte Personenkreis wird dann den Wählerinnen und Wählern als gewisse Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Außerdem können sich diese Wahlwerberinnen und Wahlwerber bei einem öffentlichen Bürgerforum der Bevölkerung präsentieren. Bei der eigentlichen Wahl bekommt der Wähler aber einen leeren amtlichen Stimmzettel nach Hause zugestellt. Er hat aber die freie Wahl aus dem wählbaren Personenkreis. In der Gemeinde Klösterle am Arlberg sind 12 Gemeindevertretungssitze zu vergeben. Jede auf dem amtlichen Stimmzettel angeführte wählbare Person erhält eine Stimme. Jene 12 wählbaren Personen, die am meisten Stimmen erhalten haben, sind in die Gemeindevertretung gewählt.  Die weiteren gewählten Personen (maximal 12) sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenanzahl als Ersatzmitglieder gewählt. Eine Direktwahl des Bürgermeisters lässt dieses Wahlsystem jedoch nicht zu. Der Bürgermeister wird in der konstituierenden Sitzung durch die Gemeindevertretung gewählt. Das Mehrheitswahlsystem hat sich in der Gemeinde Klösterle am Arlberg bewährt. So werden einerseits in der Gemeindevertretung die Interessen der gesamten Bevölkerung ausgewogen repräsentiert und andererseits wird eine konstruktive Arbeit ohne parteipolitische Einflüsse ermöglicht.