Abfallbeseitigung

  • Grundsätzlich ist festzuhalten, dass aufgrund des Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen die Gemeinden verpflichtet sind, die in ihrem Gemeindegebiet anfallenden nicht gefährlichen Siedlungsabfälle im Rahmen der Systemabfuhr zu sammeln und abzuführen.
  • Die Abfallbesitzer sind ihrerseits verpflichtet, die auf ihren Liegenschaften anfallenden Abfälle nach den Bestimmungen der rechtskräftigen Verordnung der Gemeindevertretung Klösterle am Arlberg »Abfallabfuhrverordnung« zu sammeln und abführen zu lassen.

Die Unterseiten informieren über die einzelnen Abfallfraktionen (Abfallarten) sowie die Organisation der Abfallbeseitigung (Sammlung, Abfuhr, Termine usw):