Wohnungswesen
In der Gemeinde Klösterle am Arlberg gibt es Initiativen im öffentlichen und privaten Wohnbau. Die Schaffung von Wohnraum für den ganzjährigen Wohnbedarf hat einen wichtigen Stellenwert.
- Derzeit sind alle Wohnungen in u.a. Wohnanlagen besetzt oder bereits reserviert!
- Es sind auch keine freien Wohnungen in privaten Wohnhäusern gemeldet!
- Die Gemeinde Klösterle hat für das Jahr 2023 im Zusammenhang mit der Wohnbeihilfe € 12,00/m² Nutzfläche als angemessenen akzeptablen Richtwert bzw. Obergrenze für einen förderbaren Mietzins (Miete inklusive Mehrwertsteuer ohne Betriebskosten) festgelegt.
Für kleinere Wohnungen bis 50 m² wird ein Zuschlag von 20 % gewährt.
In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen und entsprechender Begründung ist eine Überschreitung des festgelegten Richtwertes möglich.
Bewerbung für gemeinnützige Wohnungen ab 1. Jänner 2017 in der Hauptwohnsitzgemeinde
Die Bewerbung für eine gemeinnützige Wohnung erfolgt ab 1. Jänner 2017 in schriftlicher Form mittels des einheitlichen u.a. Antragsformulars. Der Antrag ist in der Hauptwohnsitzgemeinde des Bewerbers oder in der von dieser bestimmten Eingabestelle einzubringen und zwar unabhängig, ob in der Hauptwohnsitzgemeinde gemeinnützige Wohnungen vorhanden bzw. in bestehenden Wohnanlagen frei sind. Der Wohnungswerber hat dabei die Möglichkeit, gleichzeitig in mehreren Gemeinden um eine gemeinnützige Wohnung anzusuchen. (z.B. in jener seines Arbeitsplatzes oder in einer, wo ein nachweisbares soziales Umfeld besteht).
Für die Verwaltung und Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen wurde eine spezielle Softwarelösung entwickelt. Über dieses webbasierte System werden landesweit alle Anträge von Wohnungswerbern erfasst. Die Gemeinden und öffentlichen Wohnbauträger sind verpflichtet, einerseits die Personen- und relevanten Bewerbungsdaten und andererseits den gesamten Wohnungsbestand in das System einzupflegen. Das neue System ermöglicht einen landesweiten Abgleich aller Wohnungswerber, wodurch jederzeit ein aussagekräftiges Bild über die tatsächliche Anzahl an Wohnungswerbern für gemeinnützige Wohnungen ermittelt werden kann. Die Grundlage für das Bauprogramm von gemeinnützigen oder integrativen und betreuten Wohnungen ergibt sich durch die Bedarfserhebung über dieses Wohnungsbewerberprogramm. Dem Land Vorarlberg und seinen Gemeinden steht damit ein praktikables Instrument zur Verfügung, um den sozialen Wohnbau flächendeckend zu forcieren. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Wohnungsvergaberichtlinie 2015 für integrative Miet- und Mietkaufwohnungen und betreute Wohnungen.