Wohnungswesen

In der Gemeinde Klösterle am Arlberg gibt es Initiativen im öffentlichen und privaten Wohnbau. Die Schaffung von Wohnraum für den ganzjährigen Wohnbedarf hat einen wichtigen Stellenwert.

  • Derzeit sind alle Wohnungen in u.a. Wohnanlagen besetzt oder bereits reserviert!
  • Es sind auch keine freien Wohnungen in privaten Wohnhäusern gemeldet!
  • Die Gemeinde Klösterle hat für das Jahr 2024 im Zusammenhang mit der Wohnbeihilfe € 12,60/m² Nutzfläche als angemessenen akzeptablen Richtwert bzw. Obergrenze für einen förderbaren Mietzins (Miete inklusive Mehrwertsteuer ohne Betriebskosten) festgelegt.
    Für kleinere Wohnungen bis 50 m² wird ein Zuschlag von 20 % gewährt.
    In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen und entsprechender Begründung ist eine Überschreitung des festgelegten Richtwertes möglich.