Einwohnermeldewesen
- Die An-, Um- oder Abmeldung erfolgt mittels Formular im Gemeindeamt Klösterle als zuständige Meldebehörde.
- Die Anmeldung hat innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft und die Abmeldung: nnerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug zu erfolgen.
- Das Meldegesetz unterscheidet in Hauptwohnsitz und weiteren Wohnsitz. Eine Person kann nur einen Hauptwohnsitz, gleichzeitig aber mehrere weitere Wohnsitze haben. Dem Hauptwohnsitz kommt eine zentrale Bedeutung zu, da er die Grundlage für viele Regelungen oder Berechtigungen (z.B. Wahlrecht usw.) bildet.
- Die Meldepflichtigen haben das Meldezettelformular vollständig auszufüllen. Dieses ist von ihm selbst und dem Unterkunftgeber zu unterfertigen. Bei Nicht-Österreichern ist eine Kopie eines gültigen Reisedokuments (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.
Anmeldebescheinigung
Für EWR-Bürger und Schweizer sowie für Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern, die Drittstaatsangehörige sind, gelten zusätzlich besondere Bestimmungen. Alle diesbezüglichen Informationen finden sie im angeschlossenen Infoblatt, das entsprechende Formular steht ebenfalls zum Download bereit: