Reisedokumente

Reisepass

ACHTUNG ab 15. Juni 2012 werden alle bestehenden Kinder mit Eintragungen von Gesetzes wegen ungültig!

Dies bedeutet, dass ab diesem Tag jedes Kind beim Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder, sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig, den Personalausweis) benötigt. Der Pass der Eltern, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält jedoch bis zum Ablaufdatum vorgesehene Gültigkeit.

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten    Passkriterien (in Farbe)

Österreich gibt – wie alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft – einen bordeauxroten Reisepass gemäß den Mindestsicherheitsstandards der EU aus. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (außer bei Kindern unter zwölf Jahren, dieser ist 5 Jahre gültig) und kann nicht verlängert werden.

Seit dem 16. Juni 2006 werden biometrische Pässe (sogenannte „Sicherheitspässe“) ausgegeben, die mit einem Chip versehen sind. Es kommt nun zu einer weiteren technischen Sicherheitsleistung, da mit 30. März 2009 in Österreich der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck eingeführt wurde. Der neue Sicherheitspass wird mit einem Chip ausgestattet, auf dem zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen die Fingerabdrücke gespeichert werden.

Für die Ausstellung eines Sicherheitspasses wird ein Passbild benötigt, das bestimmte Kriterien erfüllen muss. Der gewöhnliche Reisepass kostet derzeit für Erwachsene 75,90 Euro und für Kinder bis zum 12. Lebensjahr 30,00 Euro. Die Antragstellung erfolgt entweder bei der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft.

Der neue Reisepass wird zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei gefertigt und per Rückscheinbrief innerhalb von fünf bis sieben Tagen zugestellt.

In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Ein Nichtmitführen im Ausland ist jedoch auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die Schengen-Staaten, in denen beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird. In den meisten europäischen Staaten kann allerdings statt des Reisepasses auch ein Personalausweis mitgeführt werden.

Für Kinder bis zum 2. Lebensjahr ist die Ausstellung eines Reisepasses gratis.

Bis zur Volljährigkeit muss der Passantrag zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Personalausweis

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir die selben Unterlagen wie bei einem Passantrag.

Erwachsene € 61,50
Kinder bis 16 Jahre € 26,30